Für Selbstständige und Freiberufler, die ihrer Dienstleistung (Kinderbetreuung, Haushaltsführung, Beratung, Dolmetscher, Vertrieb, IT uvw.) auch während vorübergehenden Ausgangssperren nachgehen, empfiehlt es sich künftig eine Auftraggeber-Bescheinigung auf dem Weg vom und zum Ort der Dienstleistungserbringung mitzuführen. Auch eine Kopie der Gewerbeanmeldung (falls vorhanden) sowie andere Dokumente, mit denen sich die Dienstleistungs-Notwendigkeit belegen lässt, können bei etwaigen Kontrollen hilfreich sein.

Die Vorlage der Arbeitgeberbescheinigung (für Angestellte/Arbeitnehmer) findet Ihr natürlich auch bei uns.

 

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Bleibt gesund!

 

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