Urheberrecht
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3.1 Soziale Plattformen: Das Teilen und (Re-)Posten der Druckvorlagen von helpfully über soziale Plattformen, wie Facebook, Instagram, Twitter, Google+ und Pinterest ist unter bestimmten Vorraussetzungen erlaubt.
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6. Wer gegen das Urheberrecht verstößt, macht sich gem. § 106 ff Urhebergesetz strafbar. Er wird zudem kostenpflichtig abgemahnt und muss Schadensersatz leisten.
In unsere Nutzungsbedingungen sind weitere Informationen einsehbar.
Um unangenehme Folgen zu vermeiden, sollte jeder, der vorhat Dateien ausserhalb von helpully zu verwenden, den Urheber (Betreiberin von helpfully) um Erlaubnis fragen. Dies kann unkompliziert durch E-Mailkontakt passieren. Der Urheber entscheidet dann selbst, ob und wie die Dateien verwendet werden dürfen.
Ich sage jetzt schon danke, dass Ihr die geistigen Eigentumsrechte von helpfully anerkennt. Für Fragen sind wir gerne für Dich da!