Aufgrund von vorübergehenden Ausgangssperren empfiehlt es sich für Mitarbeiter von Unternehmen künftig eine Arbeitgeberbescheinigung auf dem Weg vom und zum Arbeitsplatz mitzuführen. Hierfür haben wir dank Vorgaben der IHK eine „Mustervorlage Arbeitgeberbescheinigung“ erstellt, auf der die notwendigen Daten erfasst werden können, sollte es zu Kontrollen kommen.

Selbstständigen/Freiberuflern wird empfohlen, auf dem Weg zum Kunden möglichst die Auftragsbestätigung und (wenn vorhanden) eine Kopie der Gewerbeanmeldung mitzunehmen. Auch andere Dokumente, mit denen sich die betriebliche Notwendigkeit der Fahrt belegen lässt, können bei etwaigen Kontrollen hilfreich sein.

In der Nacht vom 20. auf den 21.03.2020 ist zum Beispiel eine vorläufige Ausgangssperre für Bayern in Kraft getreten. In der Allgemeinverfügung heißt es hier: „Die Polizei ist angehalten, die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung zu kontrollieren. Im Falle einer Kontrolle sind die triftigen Gründe durch den Betroffenen glaubhaft zu machen.“

 

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Bleibt gesund!

 

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