Die Berechnung der Witwenrente ist ein bürokratisches Labyrinth, in dem man sich leicht verirrt – erst recht in einer Zeit, in der man eigentlich ganz andere Dinge im Kopf und im Herzen hat. Altes Recht, neues Recht, Einkommensanrechnung, Freibeträge… da raucht gerne mal der Kopf. Hier bekommst du vor allem eins: eine fundierte erste Orientierung.
Wir wissen aus eigener Erfahrung, wie schwer dieser Behördengang sein kann. Deshalb haben wir den Witwenrenten-Rechner entwickelt: Ein Tool, das dich Schritt für Schritt durch den Prozess führt.
Es geht um deinen rechtmäßigen Anspruch. Auch wenn gerade eine Million andere Dinge wichtig erscheinen: Ein erster Überblick schafft Sicherheit. Unser Rechner ersetzt zwar keine individuelle Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung, gibt dir aber ein stabiles Fundament für deine nächsten Schritte.
Wir haben hier ein Tool für dich gebaut, das weit über einen Standard-Rechner hinausgeht. Durch die Berücksichtigung der speziellen Rechtslage (2002-Regelung) und die praktische PDF-Druckfunktion wird dir die Vorarbeit deutlich erleichtert – davon sind wir überzeugt.
Witwenrenten-Rechner
Für Desktop optimiert
Der Witwenrenten-Rechner funktioniert am besten auf einem Computer oder Tablet.
helpfully.de 💗Schritt 1 von 4 – Rechtslage
Altes oder neues Recht? Das beeinflusst den Prozentsatz der Rente und welche Einkünfte angerechnet werden.
Schritt 2 von 4 – Rentenanspruch & Rentenart
Der Rechner ermittelt automatisch, ob die große oder kleine Witwenrente gilt.
Alters- oder Erwerbsminderungsrente zum Todeszeitpunkt inkl. evtl. Grundrente. Noch keine Rente bezogen? → Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente laut Renteninformation angeben (Wartezeit 5 Jahre muss erfüllt sein).
Altersgrenze für die große Witwenrente 2026: 46 Jahre und 6 Monate.
Jedes Kind erhöht den Freibetrag um 228,42 €. Zählt: leibliche/adoptierte Kinder, Stief-/Pflegekinder im Haushalt; bis 18 Jahre (in Ausbildung bis 27 J.).
Erhöht die Witwenrente um den Kinderzuschlag (gilt erst ab dem 4. Kalendermonat nach dem Todesfall).
Schritt 3 von 4 – Eigenes Einkommen
Einkommen wird angerechnet, soweit es den Freibetrag übersteigt. Bitte Bruttowerte eingeben – der Rechner zieht die gesetzlichen Pauschalen automatisch ab.
Z. B. VBL, ZVK, betriebliche Altersvorsorge. Pauschalabzug 23 %. Bei altem Recht nicht angerechnet.
Pauschalabzug 12,7 %. Riester-Rente wird nicht angerechnet. Bei altem Recht nicht angerechnet.
Sparerpauschbetrag 1.000 €/Jahr = 83,33 €/Monat vorher selbst abziehen. Pauschalabzug 30 %. Einmalzahlungen auf 12 Monate aufteilen.
Pauschalabzug 25 %. Veräußerungsgewinne nur ab 600 €/Jahr eintragen.
Sockelbetrag 300 € wird nicht angerechnet. Vom Restbetrag werden 40 % angerechnet.
Dein Ergebnis
Alles Wichtige zur Witwenrente
Hier findest du Erklärungen zu den häufigsten Fragen rund um den Rechner – von altem und neuem Recht über Einkommen und Kinder bis hin zu Freibeträgen und dem Sterbevierteljahr. Einfach auf eine Frage klicken.
Altes Recht oder neues Recht – was gilt für mich? ▼
Im Jahr 2002 wurde das Hinterbliebenenrentenrecht grundlegend geändert. Seitdem existieren beide Regelungen parallel.
Altes Recht gilt, wenn beide dieser Voraussetzungen zutreffen:
- Die Ehe wurde vor dem 1. Januar 2002 geschlossen
- Mindestens einer der Ehepartner wurde vor dem 2. Januar 1962 geboren
Neues Recht gilt in allen anderen Fällen – also z. B. bei Heirat ab 2002 oder wenn beide Partner nach 1961 geboren wurden.
Das alte Recht gilt als vorteilhafter: Die Rente ist höher (60 % statt 55 %), mehr Einkommensarten bleiben anrechnungsfrei und die kleine Witwenrente ist zeitlich unbegrenzt.
Große oder kleine Witwenrente – was ist der Unterschied? ▼
Die große Witwenrente beträgt 55 % (neues Recht) bzw. 60 % (altes Recht) der Rente des Verstorbenen und wird dauerhaft gezahlt. Sie gilt, wenn mindestens eine dieser Bedingungen erfüllt ist:
- Du bist 47 Jahre oder älter (die Altersgrenze steigt schrittweise – 2026 liegt sie bei 46 Jahren und 6 Monaten)
- Du versorgst ein minderjähriges Kind im Haushalt
- Du bist selbst erwerbsgemindert
Die kleine Witwenrente beträgt 25 % und gilt, wenn keine der obigen Voraussetzungen erfüllt ist. Bei neuem Recht ist sie zudem auf maximal 24 Monate befristet. Nach altem Recht wird sie dagegen dauerhaft gezahlt.
Was ist der Rentenanspruch des Verstorbenen? ▼
Gemeint ist die monatliche Bruttorente, die der verstorbene Partner zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder bezogen hätte.
- Hat der Verstorbene bereits eine Altersrente oder Erwerbsminderungsrente bezogen → diese Höhe eingeben
- War der Verstorbene noch nicht in Rente → den Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente aus der letzten Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung eingeben
- Seit 2021 zählt auch ein eventueller Anspruch auf die Grundrente dazu (für langjährig Versicherte mit unterdurchschnittlichem Verdienst)
Wichtig: Für den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente muss die Wartezeit von 5 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt sein.
Welche Rolle spielen Kinder bei der Witwenrente? ▼
Kinder sind in zwei verschiedenen Zusammenhängen relevant:
1. Selbst erzogene Kinder → Kinderzuschlag (nur neues Recht)
Hast du ein Kind bis zum 3. Lebensjahr überwiegend selbst erzogen, erhöht sich die Witwenrente um einen Kinderzuschlag. Dieser gilt erst ab dem 4. Kalendermonat nach dem Tod des Partners. Für das erste Kind beträgt er derzeit rund 81,57 € (große Witwenrente), für jedes weitere Kind die Hälfte.
2. Waisenberechtigte Kinder → höherer Freibetrag
Jedes waisenberechtigte Kind erhöht den Freibetrag, bis zu dem dein eigenes Einkommen nicht angerechnet wird. Als waisenberechtigt gelten:
- Leibliche und adoptierte Kinder
- Stief- und Pflegekinder, die im Haushalt des Verstorbenen lebten
- Enkelkinder und Geschwister, die im Haushalt lebten oder überwiegend unterhalten wurden
Die Waisenberechtigung endet grundsätzlich mit 18 Jahren, verlängert sich aber bis zum 27. Lebensjahr bei Schule, Ausbildung oder Studium sowie bei körperlicher oder geistiger Behinderung.
Was ist der Freibetrag und wie funktioniert die Einkommensanrechnung? ▼
Die Witwenrente soll dem Unterhalt dienen. Hat der Hinterbliebene eigenes Einkommen, wird ein Teil davon angerechnet – die Rente also entsprechend gekürzt.
Dabei gilt: Erst wenn dein anrechenbares Nettoeinkommen einen bestimmten Freibetrag übersteigt, wird die Witwenrente reduziert.
Der Grundfreibetrag beträgt aktuell 1.076,86 € pro Monat (Stand Juli 2025 – Juni 2026, basiert auf dem 26,4-fachen des aktuellen Rentenwerts). Für jedes waisenberechtigte Kind erhöht er sich um weitere 228,42 €.
Von dem Betrag, der den Freibetrag übersteigt, werden genau 40 % von der Witwenrente abgezogen. Liegt dein Einkommen unter dem Freibetrag, erhältst du die volle Witwenrente.
Beispiel: Freibetrag 1.076,86 €, anrechenbares Einkommen 1.400 € → Überschreitung 323,14 € → Abzug 40 % = 129,26 € weniger Witwenrente pro Monat.
Was bedeuten die Pauschalabzüge beim Einkommen? ▼
Du gibst dein Bruttoeinkommen ein – der Rechner zieht davon gesetzlich festgelegte Pauschalen ab, um das anrechenbare Nettoeinkommen zu berechnen. Diese Pauschalen spiegeln typische Abzüge (Steuern, Sozialversicherung) wider.
| Einkommensart | Pauschalabzug |
|---|---|
| Lohn / Gehalt (Angestellt) | 40,0 % |
| Öffentlicher Dienst / Besoldung | 27,5 % |
| Selbstständig / Freiberuflich | 39,8 % |
| Minijob ohne Rentenversicherungspflicht | 0 % ⚠ |
| Minijob mit Rentenversicherungspflicht | 40,0 % |
| Eigene gesetzliche Rente | 14,0 % |
| Pension / Beamtenversorgung (neues Recht) | 25,0 % |
| Pension / Beamtenversorgung (altes Recht) | 43,6 % |
| Betriebsrente / Zusatzversorgung | 23,0 % |
| Private Renten-/ Lebensversicherung | 12,7 % |
| Kapitaleinkünfte (nach Sparerpauschbetrag) | 30,0 % |
| Vermietung / Veräußerung (nach Werbungskosten) | 25,0 % |
⚠ Achtung Minijob ohne RV-Pflicht: Hier gibt es keinen Pauschalabzug – der volle Bruttobetrag wird auf die Witwenrente angerechnet.
Altes Recht: Betriebsrenten, private Versicherungen, Kapital- und Mieteinkünfte werden nicht angerechnet.
Was ist das Sterbevierteljahr? ▼
In den ersten 3 Kalendermonaten nach dem Monat des Todes erhalten Hinterbliebene einen besonderen Schutz: Die Witwenrente wird in dieser Zeit in voller Höhe der Rente des Verstorbenen ausgezahlt – also 100 %, ohne Einkommensanrechnung und ohne Kinderzuschlag.
Das Sterbevierteljahr soll helfen, die finanziellen Verhältnisse nach dem Todesfall zu ordnen, bevor die reguläre Witwenrente greift.
Der Rechner zeigt die reguläre monatliche Witwenrente ab dem 4. Monat nach dem Tod – also nach dem Sterbevierteljahr.
Welche Einkünfte werden beim alten Recht NICHT angerechnet? ▼
Das alte Recht ist in diesem Punkt deutlich großzügiger. Folgende Einkommensarten bleiben anrechnungsfrei:
- Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden, Fonds)
- Einkünfte aus privaten Lebens- und Rentenversicherungen
- Betriebsrenten und Zusatzversorgungen (z. B. VBL)
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Krankengeld von privaten Krankenversicherungen
Beim neuen Recht werden nahezu alle diese Einkünfte berücksichtigt – mit den entsprechenden Pauschalabzügen.
Kann ich das Ergebnis als PDF speichern? ▼
Ja – nach der Berechnung erscheint unter dem Ergebnis der Button „Als PDF speichern / Drucken".
- Mac / Windows: Im Druckdialog „Als PDF speichern" wählen
- iPhone / iPad: Im Druckdialog auf „Optionen" tippen, dann „Als PDF sichern" oder via AirPrint
- Android: Im Druckdialog von Chrome oben „Als PDF speichern" wählen
Das gespeicherte PDF enthält alle berechneten Werte übersichtlich zusammengefasst – praktisch für ein Gespräch mit der Deutschen Rentenversicherung oder einem Steuerberater.
Wichtiger Hinweis: Keine Beratung, nur eine erste Schätzung ▼
Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Schätzung auf Basis der eingegebenen Angaben und der aktuell gültigen gesetzlichen Pauschalen.
Er ersetzt keine individuelle Beratung durch:
- Die Deutsche Rentenversicherung – für die exakte Berechnung deiner Witwenrente und den offiziellen Bescheid
- Einen Steuerberater – für steuerliche Fragen im Zusammenhang mit der Rente und deinem Einkommen
- Einen Rechtsanwalt oder Sozialrechtsexperten – bei Widersprüchen oder besonderen Lebensumständen
Die tatsächliche Rentenhöhe kann von der Schätzung abweichen – z. B. durch individuelle Rentenbiographien, Sonderregelungen oder Änderungen des Rentenwerts. Der Rentenwert wird jährlich zum 1. Juli angepasst.
Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung:
Kostenlose telefonische Beratung: 0800 1000 4800 (Mo–Do 7:30–19:30 Uhr, Fr 7:30–15:30 Uhr)
Online-Terminbuchung und weitere Infos: www.deutsche-rentenversicherung.de
Das bietet dir unser digitaler Begleiter:
- Schritt-für-Schritt: Wir fragen die Punkte ab, die für die Rentenhöhe relevant sind - vom Rentenanspruch des Partners über das eigene Einkommen bis hin zu Erziehungszeiten für Kinder.
- Klarheit statt Fragezeichen: Was wird abgezogen? Was gibt es obendrauf? Wir bringen Licht ins Dunkel der Freibeträge und Grenzen.
- Flexibel bleiben: Du hast dich vertippt oder eine Angabe vergessen? Kein Problem - klicke einfach zurück, korrigiere den Wert und berechne neu.
- Dein Ergebnis auf Papier: Du kannst deine Berechnung als PDF speichern oder direkt ausdrucken. Das ist die ideale Vorlage für dein Gespräch bei der Rentenversicherung oder der Steuerkanzlei.
Manchmal fehlt nach einem Verlust einfach die Kraft, sich durch endlose Formulare zu kämpfen. Unser Rechner ist dafür da, dir die Last ein Stück weit abzunehmen und dir eine erste Einschätzung zu geben. Vor allem hoffen wir, dass unser Online-Tool dir dabei hilft, deine Ansprüche ohne Stress schon vorab besser zu verstehen und später zu klären, deine helpfullys.
