Anwesenheitsliste „49 Personen“(Gäste/Teilnehmer)
Für Veranstaltungen mit weniger als 50 Personen müssen derzeit genaue Anwesenheitslisten geführt werden – mit Namen, Adressen und Telefonnummern der Gäste/Teilnehmer. Dies gilt ab sofort in vielen Städten für alle öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen – betroffen sind hiervon auch private Anlässe.
Diese 2-seitige Vorlage mit Platz für 49 Personendaten macht es hoffentlich allen Veranstalter*innen da draußen ein kleines Stückchen leichter, sollte trotz der derzeitigen Situation eine Veranstaltung stattfinden.
Bleibt gesund. Helft einander.